Selbstbewusst statt fremdbestimmt!
Wenn jemand in Freilassing etwas bauen möchte, dann geht er zuerst zur Stadt und gibt an, was er denn zu bauen gedenkt. Und wenn es auch nur ein Carport oder ein Dachausbau ist: Was hier wo gebaut wird, entscheiden die Stadt Freilassing und auch der Stadtrat.
Es geht aber offenbar auch anders. Da besitzt jemand ein wirklich schön gelegenes Grundstück und will es verkaufen. Er schreibt dies aus und verpflichtet den Käufer, darauf eine dichte Wohnbebauung zu erstellen – auch wenn sich der Verkäufer gar nicht sicher ist, ob es auf dem ganzen Grundstück auch Baurecht gibt.
Die Fläche ist als Fläche für den Gemeindebedarf, also für Freilassings Bedürfnisse im Flächennutzungsplan vorgesehen.
Aber der Verkäufer ist hier der Landkreis zusammen mit den Kliniken Südostbayern, die zum Teil auch dem Landkreis gehören. Und das ändert alles!!!
Das Gemeinschaftsunternehmen der österreichischen Firma Hillebrand und der bayerischen Baufirma Schmölzl, gewinnt die Ausschreibung und bekommt das Grundstück: Viele Wohnungen sollen darauf gebaut werden!
Gerade weil der Landkreis/Kreistag verkauft, sagt die Stadtverwaltung ohne Berücksichtigung des Stadtrats Unterstützung zu, obwohl die Bebauung nicht der Umgebung entspricht. Eine dichte, 4-stöckige Bebauung in einer von Ein- und Zweifamilienhäusern dominierten Gegend und das, obwohl auf dem Grundstück alter Baumbestand ist und es direkt an eines der wenigen verbliebenen Baudenkmälern, der Heilingbrunner Villa, grenzt.
Als unter Bürgern und Stadträten über diese Missachtung des Stadtrates Unmut aufkeimt, versucht der Kreistagsabge-ordnete der Grünen, Dr. Bernhard Zimmer, mit folgenden Worten zu beschwichtigen: „Nicht der Landrat hat dies den Freilassingern eingebrockt, sondern Euer Bürgermeister.“ (Pressemeldung der Partei „Die Grünen“ vom 7.7.2018).
Das Grundstück war eine Gabe der Heilingbrunner Schwestern an die Stadt Freilassing mit der Bedingung, das Grundstück für den Aufbau des Krankenhauses zu nutzen. Von der Stadt wurde dieses Grundstück an den Landkreis übertragen.
In der Folge wurde der Stadtrat bearbeitet, das Projekt wiederholt im Stadtrat werbewirksam vom Investor erläutert und von der Verwaltung empfohlen. Die sogenannte Bürgerbeteiligung fand im Juni 2018 in Form einer Informationsveranstaltung statt. Bürgerbeteiligung hat es im eigentlichen Sinne nie gegeben!
Aber vor allem der Ex-Bürgermeister war voll des Lobes in speziell erschienenen Pressemeldungen. Man fuhr sogar einige Mitglieder des Stadtrats zu einer Veranstaltung des österreichischen Investors nach Zell am See, um sich von ihm „inspirieren zu lassen“. Der Stadtrat entschied sich für das Projekt.
Ex-Bürgermeister Flatscher ließ noch vor der Stadtratssitzung zum Bürgerbegehren gegen den Matulusgarten kurzfristig eine Sitzung anberaumen, damit der Investor erneut das Projekt und Argumente für das Projekt präsentieren konnte, denn man wollte ein Ratsbegehren durchsetzen: Eine fragwürdige Entscheidung!
So etwas geht nur, wenn sich die Stadt vom Landkreis vorschreiben lässt, wie in Freilassing zu bauen ist und die Verwaltung mitspielt. Und wenn das funktioniert, dann ist das nur der Anfang. Denn der Landkreis hat noch mehr Grund-stücke in der Stadt. Das ist keine Drohung sondern nur eine Feststellung.
Zur Zeit der Entscheidung des Verkaufs saßen unter anderem auch Herr Schmölzl und der Ex-Bürgermeister Flatscher im Kreisrat.
So nicht!
Die Regeln der Selbstverwaltung sagen, dass der Stadtrat und nicht irgendeine andere Stelle die Rahmen-bedingungen setzt. Dies ist ausdrücklich nicht die Befugnis der Freilassinger Stadtverwaltung oder gar der Investoren. Dieses grundlegende Element unserer Demokratie ist beim Projekt Matulusgarten mehrfach missachtet worden!
Am 19. Juli hat deshalb der Bürger als oberster Souverän die Gelegenheit, ein unentschuldbares Versäumnis zu korrigieren.
Nein zur Fremdbestimmung - stimmen Sie bitte gegen den "Matulusgarten" und für die Selbstbestimmung!

