Konventionen
Auszug aus dem Text:
Trotz dieser dringenden moralischen, wirtschaftlichen und ökologischen Notwendigkeit befindet sich die Natur in einer Notlage. Die fünf Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt9 – Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten – führen dazu, dass die Natur zunehmend verloren geht. Wir sehen die Veränderungen in unserem Alltag: Betonblöcke schießen auf Grünflächen empor, die Wildnis verschwindet vor unseren Augen und mehr Arten sind vom Aussterben bedroht als zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in der Geschichte der Menschheit. In den letzten vier Jahrzehnten gingen die Wildtierpopulationen infolge menschlicher Tätigkeiten weltweit um 60 % zurück.10 Fast drei Viertel der Erdoberfläche wurden verändert11‚ wodurch die Natur in eine immer kleinere Ecke des Planeten gedrängt wurde.
Oder es sollen in Europa bis 2030 3 Mrd. Bäume gepflanzt werden.
Kommunen müssen eine Grüne Infrastruktur schaffen…und nicht wie beim “Leuchtturmprojekt” als Feigenblatte in paar Bäume stehen lassen um ohne Rücksicht zu nehmen den Rest zu vernichten.
Eine Grundlage für den Schutz der Artenvielfalt stellt die UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity (CBD)) dar, die 1992 auf dem „Erdgipfel“ in Rio de Janeiro von 192 Mitgliedsstaaten beschlossen und unterzeichnet wurde. Weitere internationale Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt sind die Ramsar-Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). In der CBD haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Die drei Hauptziele sind: Der Schutz der Biodiversität, ihre nachhaltige Nutzung und der gerechte Ausgleich der sich aus der Nutzung (genetischer) Ressourcen ergebenden Vorteile.
Dazu gibt es eine Biodiversitätsstrategie der BRD und auch des Landes Bayer. Demnach sollte der Artenschwund bis 2020 gestoppt werden. Aber da lachen wohl nicht nur die Hühner…
Dazu gibt es noch eine Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) von 2000. Danach sollten alle Gewässer bis 2016 den guten ökologischen Zustand, oder das gute ökologisch Potential erreicht haben.
An der Saalach wurde das Maßnahmenpaket II von 2016 bis 2021 nicht umgesetzt. Jetzt beginnt die letzte Periode von 2022 bis 2027 zur Umsetzung der WRRL.
Die WRRL gilt auch für kleine Gewässer (3. Ordnung) in den Kommunen. Leider ist auch hier nichts geschehen.
Es wird auch hier auf ein Verurteilung der BRD durch die EU Kommission mit Strafzahlungen hinauslaufen.
Daher hilf Dir selbst sonst passiert nichts. Die Art Mensch ist auch durch das Artensterben betroffen!
Es gibt nichts gutes außer man tut es, deshalb: unterstützen Sie das Bürgerbegehren, stimmen Sie bitte GEGEN die Bebauung!
