- Grundstück der Stadt Freilassing von den Heilingbrunner Schwestern zum Zweck des Krankenhausbaus überlassen
- Krankenhaus am Nachbargrundstück gebaut, dafür Ärztehaus und Schwesterwohnheim später erstellt
- Übertragung der Grundstücke von der Stadt Freilassing an den Landkreis und die Kliniken
- Übertragung der Grundstücke von der Stadt Freilassing an den Landkreis und die Kliniken
- Eigentümer: Kliniken Südostbayern AG und Landkreis BGL
- Fläche fast 13000 m²: das Grundstück der Kliniken ist bereits bebaut mit einem Schwesternwohnheim und einem Ärztehaus (2-stöckig). Beide Bauten wurden seit Jahren nicht mehr genutzt. Das Grundstück des Landkreises hat keine Bebauung.
- Ausschreibung des (öffentlichen) Grundstücks
- ohne vorher mit der Stadt Freilassing zu klären, ob sie es wieder haben will und
- ohne mit der Stadt vorher die Art der Bebauung festzulegen
- eigentlich ein öffentliches Grundstück, das jetzt Geld bringen soll, aber der Stadt Freilassing oder dem Freilassinger Krankenhaus nichts bringt.
- Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das mit Steuergeldern und den Stimmen der Bürger erarbeitet wurde, werden die Flächen „Sonnenfeld“ und „Staufenstraße“ als priorisierte Flächen für Wohnraumentwicklung gesehen. Dies wurde vom Stadtrat auch so verabschiedet (2012).
- Im ISEK ist die Fläche „Matulusgarten“ als zwar dem Innenbereich zugeordnete Fläche, aber auch für Gemeinbedarf und damit der Allgemeinheit zur Nutzung vorgesehen.
- Das Areal ist eine Art BIOTOP:
- Auf dem Areal befinden sich 120 Bäume: nach Wille und Aussage der Investoren werden 60 wegen der Wohnbebauung und der 2-stöckigen Tiefgarage 60 gefällt. Dies kann auch auf den Entwürfen nachvollzogen werden, jedoch bei der Realisierung des Baus (notwendige Aushübe) werden noch mehr als 60 Bäume kurz- und langfristig sterben.
- Unter diesen Bäumen befinden sich eine ganze Reihe Biotopbäume, es sind 19 verschiedene Baumarten, die bis zu 160 Jahren an diesem Standort stehen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klima leisten.
- Diese Bäume bieten vielen Tieren Brutplätze, Lebensraum und Nahrung.
- Das Gebiet beherbergt den größten und artenreichsten Fledermausbestand: 7 verschiedene Arten wurden bis jetzt identifiziert. In sogenannten Wochenstuben ziehen auch einig é Arten ihre Jungen hier auf.
- Neben den Fledermäusen ist eine vielfältige Vogelwelt anzutreffen: auch Spechte und Greifvögel.
- Bauhöhe der geplanten Bauten bis zu 13,85 Höhe wobei auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur 1-2 Familienhäuser sind.
- • Investor verzerrt die eigentlichen Größenverhältnisse in seinen Bildern insbesondere gegenüber der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht im Artikel 1: Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur:
2) Staat, Gemeinden, Landkreise .. und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Grundstücke im Sinne der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften.
4) Ökologisch besonders wertvolle Grundstücke im Eigentum von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dienen vorrangig den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.