- Der Stadtrat soll beim Landkreis die Herausgabe der unter Verschluss gehaltenen Schenkungsurkunde beantragen.
- Der Inhalt der Urkunde ist öffentlich zu machen.
- Der Stadtrat gibt endlich eine Umweltprüfung in Auftrag.
- Der Stadtrat beschließt, dass ein Umweltbe-richt nach dem Baugesetzbuch erstellt wird.
- Nein zum Ausverkauf der Heimat! Freilassing braucht endlich wieder Patrioten!
Schlechter Dank für großherziges Engagement
Der größte Teil des heutigen Krankenhausgrundstücks gehörte bis 1961 den Heilingbrunner Schwestern. Diese engagierten sich in der Krankenpflege im Freilassinger Krankenhaus, das sich damals an der Reichenhaller Straße befand. Weil dieses Krankenhaus den Ansprüchen nicht mehr gerecht wurde, erwachte bei den Schwestern der Herzenswunsch, dass ihre Stadt ein größeres Krankenhaus errichtet. Dafür schenkten sie ihr ein großes Grundstück. Bedingung für die Schenkung war, dass darauf ein Krankenhaus errichtet wird.
Die Beurkundung der Schenkung liegt heute im Landratsamt. Die Kreisbehörde hält sie unter Verschluss. Selbst Freilassinger Stadträte dürfen sie nicht einsehen. Wir fragen uns: Warum nur?
Das Krankenhaus wurde von 1963 bis 1966 gebaut. Die Stadt schenkte das Gebäude und das 42.000 Quadratmeter große Areal dem Landkreis, als dieser die Trägerschaft des Krankenhauses übernahm. Im Jahr 2009 wurde ein 35.000 Quadratmeter großes Teilstück an die Klinikengesellschaft übertragen. 2016 verkauften der Landkreis 6.200 Quadratmeter und die Kliniken-AG 6.800 Quadratmeter an einen Bauträger. Sie streben nach dem schnellen Gewinn. Das hatten die Heilingbrunner Schwestern nie im Sinn.
Liebe Freilassinger, bitte denkt gut über diesen Vorgang nach: So geht man nicht mit dem Andenken von Bürgerinnen um, die sich für das Allgemeinwohl unserer Stadt engagiert haben! Der Verkauf ihres früheren Grundstücks ist unanständig! Er missachtet das Erbe von zwei verdienten Frauen.
Das geschenkte Grundstück
Heutige Mandatsträger fühlen sich nicht mehr an die Verpflichtungen ihrer eigenen Stadt gebunden! Das Krankenhausgrundstück ist ein trauriges Beispiel dafür.
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat meinte im November 2019: Der Vertrag, mit dem die Stadt das Grundstück erworben habe, stamme aus dem Jahr 1946, deshalb seien die Vereinbarungen nicht mehr gültig. Er meinte damit die Tatsache, dass die Heilingbrunner Schwestern der Stadt das Grundstück nur unter der Bedingung überlassen haben, dass diese darauf ein Krankenhaus baut. Eine grüne Stadträtin ergänzte, dass diese Bedingungen nicht bindend seien, weil von den damaligen Vertragspartnern keiner mehr lebe (nachzulesen im Freilassinger Anzeiger, …)
So sieht also das Rechtsverständnis unserer Stadträte aus!
Abgesehen davon, dass der Vertrag nicht aus dem Jahr 1946, sondern aus dem Jahr 1961 stammt, ist anzuführen, dass die Einhaltung notarieller Verträge und ihrer Bestimmungen durch den Rechtsstaat garantiert wird. Es ist eine der wichtigsten Funktionen des Rechtsstaats überhaupt, Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Unser Grundgesetz stammt aus dem Jahr 1949. Und die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika geht auf das Jahr 1787 zurück. Niemand käme auf die Idee, deren Gültigkeit in Frage zu stellen, weil die Unterzeichner nicht mehr leben. Juris-tisch gesehen erlischt der Wille nicht mit dem Tod. Sonst wäre kein Testament gültig.
Eine Bestandsaufnahme ist Pflicht
Das Projekt zerstört unwiederbringlich das schönste Fleckchen Freilassing. Der aus seinem Amt geschiedene Bürgermeister Josef Flatscher hat seinem Nachfolger in dieser Sache ein Trümmerfeld hinterlassen. Tatsächlich ist es nicht einmal geplant, sich die auf dem Areal vorkommenden Tierarten und Pflanzen anzuschauen, bevor man sie aus dem Weg räumt.
Spätere Generationen werden es nicht mehr wissen, welches Paradies es dort gegeben hat. Wenn unsere Kinder und Enkel eines Tages danach fragen, werden wir antworten: Was Genaueres wissen wir auch nicht. Aber die Vögel haben gesungen, die Eichhörnchen sind auf den Bäumen herumgeturnt, und in den Sommernächten sind die Fledermäuse geflogen. Es war sehr schön.
So also geht Politik! Zuerst überlässt der Stadtrat wichtige Belange der Stadtentwicklung dem Landkreis und auswärtigen Investoren. Und dann macht er sich nicht einmal die Mühe, hinzuschauen, was er da zum Abschuss freigibt! So etwas ist unverantwortlich gegenüber unseren Kindern und Enkeln!
Eine Bestandsaufnahme eines der schönsten Fleckerl in der Stadt ist Pflicht. Sonst ist es für immer zu spät.
Versiegelte Flächen sind kein Garten...
An dieser Stelle eine Warnung an alle Freilassinger: Der Name „Matulusgarten“ ist ein Verkäufertrick. Die Investoren sind schlau und geschäftstüchtig. Leider haben ihre Pläne nichts mit einem Garten zu tun, weil sie in Wirklichkeit Flächenversiegelung, Naturzerstörung und Vertreibung geschützter Arten beinhalten.
Ihre Pläne sind schlecht für Freilassing:
- die Belange des Natur- und des Artenschutzes werden missachtet.
- die Interessen der Anwohner werden missachtet.
- der Denkmalschutz wird missachtet, Stichwort: Heilingbrunner Villa.
- auf der Baustelle entstehen keine Arbeitsplätze für Einheimische. Voraussichtlich werden die Gebäude von Angestellten des Bauträgers Hillebrand aus Österreich errichtet, die hier bei uns nicht einmal Lohnsteuer bezahlen.
Eine Beleidigung des Intellekts...
Der Park beim Krankenhaus ist das größte Naherholungsgebiet in der Stadt. Es zeichnet sich durch alte Bäume aus und ist die Heimat von Singvögeln, Eichhörnchen und Fledermäusen. Das Wort „Matulus-garten“ passt nicht zu den Betonplänen der Bauträger. Und es beleidigt hoffentlich den Intellekt der Freilassinger, wenn man ihnen ein Bauprojekt, das Grünflächen versiegelt, Bäume platt-macht und Tiere vertreibt, als „Garten“ anpreisen will.
Liebe Freilassinger! Fallt nicht auf Propagandatricks herein. Ein „Matulusgarten“ war niemals geplant. Geplant sind eine Flächenversiegelung im großen Ausmaß zugunsten Salzburger Interessenten. Stimmt am 19. Juli mit „Nein“