Grundstücksverkauf ./. Krankenhauserweiterung

Das mit Zweckbindung an die Stadt Freilassing gegangene Grundstück kann ja bebaut werden, weil ja auf dem Krankenhausgrundstück selbst ja noch genug Fläche für eine Erweiterung da ist!

Dies ist eine Kernaussage in den Verkaufsgesprächen im sog. “Dialog- und Informationsladen” um dem Argument des unanständigen Grundstücksverkaufs den Boden zu entziehen.

Krankenhauskapelle versetzen?

Besuchern des o.g. Ladens wird folgendes mit auf den Weg gegeben:

Die (geschenkten und zweckgebundenen) Grundstücke könnten jederzeit bebaut werden, da das Krankenhaus Freilassing ja trotzdem jederzeit Richtung Süden erweiterte werden könne. Hierfür habe sich der Bauträger ja auch schon entsprechende Gedanken gemacht, er hätte auch schon erste Zeichnungen angefertigt.

Das muss man sich wirklich "auf der Zunge zergehen" lassen!

Der Investor bekommt ein geschenktes aber zweckgebundes Grundstück in die Hände.

Darauf befinden sich Gebäude, wenn auch ziemlich marode, die man sanieren kann – oder auch nicht – die aber auf alle Fälle binnen kürzester Zeit im Rahmen von Ersatzbauten auf den bereits genutzten Flächen, für günstigen Wohnraum genutzt werden könnten. Dies wäre eine Wiederkehr der guten alten Betriebswohnungen.

Ein Werbeargument der “Leuchtturmprojekt-Träger” ist  ja auch, dass “günstiger” Wohnraum, auch für Krankenhauspersonal geschaffen werden soll.

Der schnellste Weg im Baurecht wäre aber nicht ein langes Bauverfahren mit allen Widrigkeiten.

Das einfachste Verfahren wäre, schlicht und einfach zu sanieren, oder wenn tatsächlich eine Sanierung nicht möglich wäre – was Fachleute ausschließen – Ersatzbauten hinzustellen. Dies ist im Baurecht die schnellste und einfachste Variante.  

Die Wiese vor der Haustüre verkaufen um dann in den eigenen Garten zu bauen?

Sollten sich es die Grünen mit ihrem im Entwurf befindlichen Grundsatzprogramm in die nächste Bundesregierung schaffen, nach neuesten Zahlen aus dieser Woche ist das sehr wahrscheinlich, würde der bereits in einem eigenen Beitrag beleuchtete Anspruch auf qualitativ hochwertige Versorgung und Änderung der Fallpauschale und so weiter schlicht ad absurdum geführt.

Im Jahre 2020/21 verscherbelt man ein Vorbehaltsgrundstück zum Zwecke des Geldmachens auf höchstem Niveau um dann ggf. 2022 unter einer neuen Bundesregierung händeringend nach Erweiterungsmöglichkeiten für Krankenhäuser wie Freilassing zu suchen. 

Aber wie sagt der Investor? Macht nix, wir bauen dann in den Garten und wenn die Kapelle im Weg umgeht…dann machen wir es wie die Amerikaner…versetzen an den nächsten Standort.

Das erstaunliche zu dem Thema ist allerdings eher, dass hier der Investor das Sagen hat. Und wohl nur der Investor. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die verantwortlichen Verkäufer, der Landkreis und die Kliniken wären auf Tauchstation….

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