Geheimniskrämerei von ganz oben?

Mit Datum vom 25.04.2019 bat ich um Akteneinsicht am Landratsamt:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landrat (Grabner),

ich habe bei der Stadtratsitzung den Antrag gestellt, dass ich die Urkunde mit der Urkunden-Nr. 1397, der zwischen der Stadt Freilassing und den zwei Schwestern Magda und Franziska Heilingbrunner am 06.12.1946 geschlossen wurde, einsehen möchte.

Die Stadt teilte mir mit, dass der Vertrag bei der damaligen Übergabe des Grundstückes mit den Flur-Nrn. 519 1/2, 518 und 526 an den Landkreis  übergegangen sind. Da noch offene Fragen im Raum stehen, bitte ich Sie, mir in diesen Vertrag Akteneinsicht zu gewähren. Auf eine Antwort bis Ende diesen Monats würde ich mich freuen. 

Mit freundlichen Grüßen

Julia Albrecht, Stadträtin Freilassing  

Antwort durch das LRA BGL erfolgte dann am 07.05.2019 durch die Abteilung FB Z 2 Finanzmanagement

Sehr geehrte Frau Albrecht,

mit Email vom 25.04.2019 baten Sie um Akteneinsicht in den Vertrag zwischen der Stadt Freilassing und den Schwestern Magda und Franziska Heilingbrunner vom 06.12.1946 mit der Urkundennummer 1397, da noch offene Fragen im Raum stünden. 

Ein allgemeines Akteneinsichtsrecht besteht bei Fiskalgeschäften nicht. Grundstücksangelegenheiten sind nichtöffentlich. Da ein zivilrechtlicher Vertrag vorliegt, fehlt es an der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit im Sinne von rt. 1 BayVwVfG.

Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. 

Mit freundlichen Grüßen

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