Ein ökologisches “Leuchtturmprojekt”?

...ein Maisacker, mitten in der Stadt, hochgedüngt, biologisch mehr oder weniger tot...

Maisacker Breitformat

...ein Biotop...

Matulusgarten aktuell 05
Matulusgarten aktuell 06

Werbesprüche: Ein ökologisches "Leuchtturmprojekt"

…wenn man es versteht, ist man selbst soweit…oder, angelogen ist man erst, wenn man auch glaubt was der Werbeprospekt vorgaukelt…

Die Matulusgarten GmbH gibt sich größte Mühe, mit enormen Aufwand an Geld, uns Freilassingerinnen und Freilassinger zu erklären, dass es absolut Sinn machen würde, ein erklärtes Biotop mit zum Teil 160 Jahres altem Bewuchs, größtenteils abzuräumen und durch die Bauweise die Wurzeln für das Absterben des Restbewuchses zu legen, um dann dort ein “ökologisches Leuchtturmprojekt” hinzustellen. Zubetoniert. Mit Tiefgarage auf zwei Ebenen damit der geänderte Grundwasserhaushalt dann hoffentlich die Bäume im Hintergrund ruiniert um dort weiteres Bauland freizumachen.

...es werden zwei ECHTE Biotope vor Ort gechaffen...

“Auf Basis der Prüfungen und dem gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Freilassing geht unter anderem klar hervor, dass es sich beim Areal des Matulusgarten nicht um ein kartiertes Biotop handelt und sich dort ebenfalls kein geschützter Biotopwald befindet. Daher ist eine Bebauung an dieser Stelle möglich, zumal ja bereits heute Teile der Fläche durch das alte Schwesternwohnheim versiegelt sind.” Seite 1 Abs. 2 “Factsheet-Umwelt”

Nicht alles was legal ist, ist auch legitim...

Einen derartigen Text sollte man schon richtig verstehen. Ein echtes, biologisch sehr wertvolles Biotop ist und bleibt auch dann ein wertvolles Biotop, wenn es nicht kartiert ist. Man sollte sich höchstens mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es kartiert wird. Das Bürgerbegehren Mautlusgarten hat von Anfang an gesagt, Ersatzbauten Schwesternwohnheim ja, Rest nein. 

...aber ist es letztendlich vielleicht gar nicht legal?

Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG)
Vom 23. Februar 2011
(GVBl. S. 82) BayRS 791-1-U

Vollzitat nach RedR: Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch Art. 11a Abs. 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686) geändert worden ist
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Art. 1. Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur (abweichend von § 2 Abs. 4 BNatSchG)

1 Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger und für jede einzelne Bürgerin. 2 Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Grundstücke im Sinn der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften. 3 Die jeweilige Zweckbestimmung eines Grundstücks bleibt unberührt. 4 Ökologisch besonders wertvolle Grundstücke im Eigentum von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dienen vorrangig den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. 5 Bei Überlassung von ökologisch besonders wertvollen Grundstücken an Dritte ist die Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 sicherzustellen.

...es wurde (leider) doch Natur gefunden...

“Trotzdem ist es richtig, dass dort eine Vielzahl von Baum-, Fledermaus- und Vogelarten gefunden wurde. Um auf diese reichhaltige Population Rücksicht zu nehmen, werden zwei echte Biotope vor Ort geschaffen. In diesen Bereichen befi nden sich die Biotopbäume, die vielen Tieren als Brut- oder Rückzugsorte dienen.” Seite 1 Abs. 3 “Factsheet-Umwelt” 

Nicht alles was legal ist, ist auch legitim...

Das erste Bild ganz oben zeigt einen Teil des Sonnenfeldes. Mais, Mais, und nochmals Mais. Mitten in der Innenstadt. Der Vorteil von diesem Mais, er hat kürzeste Wege zum einkaufen, er hat kürzeste Wege zum Bahnhof…Satire aus…

Man muss es nicht verstehen, da wird argumentiert, dass man ein tatsächliches, wenn auch nicht kartiertes Biotop abräumt um “zwei echte Biotope vor Ort” zu schaffen. 

Eine Frage: Werden dies beiden NEU geschaffenen Biotope dann kartiert?

Antworten gerne über die Kommentarfunktion….

Fazit:

…bestehende Biotope kartieren, Werbung mit Nistkästen und Baumarkt-Insektenwohnungen unterlassen, denn im Ist-Zustand braucht es die aktuell nicht ansatzweise…

...fremdschämen....

“Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Planungen des Matulusgarten ist die Gestaltung der neuen Grünflächen. Wir haben deshalb, abgleitet aus dem Umweltgutachten, ein Konzept erarbeitet das sowohl die Aufenthaltsqualität für die Bewohner und Anwohner berücksichtigt, aber auch der Nahrungssuche, der Tier- und einer reichhaltigen Entwicklung der Pflanzenwelt dient.

Dazu werden u.a. Magerrasenflächen und geeignete Büsche gepflanzt. Darüber hinaus werden hoffentlich in den Gemeinschaftsgärten eine große Vielfalt von unterschiedlichen Blumen, Gemüsesorten und Kräutern wachsen. Mit unserem Insektenhotel im XXL-Format entstehen weitere Lebensräume.”

Angesichts dessen was dort an Natur vernichtet werden soll, kann man sich für derartige Werbetexte nur mehr fremdschämen….

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