…zum Vorkaufsrecht…

Bürgerversammlung 2019

In der Bürgerversammlung 2019 wurde der Antrag gestellt, das Grundstück des sog. “Matulusgarten” durch die Stadt zu erwerben und einem Einheimischenmodell zuzuführen. Der Antrag aus der Bürgerversammlung scheiterte im Stadtrat.

Auszug aus dem Protokoll der Stadtratsitzung:

Stellungnahme:

Bereits im Rahmen des Neubaus des Seniorenheims der AWO war die Fläche des Landkreises und der Kliniken als möglicher Standort hierfür im Gespräch. Es wurde jedoch für das AWO Seniorenzentrum ein anderer Standort gewählt. Bei all den Gesprächen war ein Erwerb der Fläche durch die Stadt Freilassing kein Thema. Der Landkreis und die Klinikgesellschaft entwickelten den Gedanken eines Verkaufs der Fläche weiter und schrieben die Flächen dann entsprechend zum Verkauf aus. Der Landkreis und die Kliniken AG verkauften die Fläche anschließend. Aufgrund der Verkaufsmitteilung des Notars prüfte die Stadtverwaltung ein mögliches Vorkaufsrecht. Die Prüfung ergab, dass kein Vorkaufsrecht für die Stadt gegeben war.

Der Sinn eines Einheimischenmodells ist die Bereitstellung von preiswertem Bauland, dies ist jedoch nur möglich, wenn die Gemeinde Bauerwartungsland zu einem Preis erwerben kann, welcher deutlich unter dem Wert von Wohnbauland liegt. Für diese Fläche bestand bereits vor dem Verkauf Baurecht, eine Teilfläche ist bereits seit längerer Zeit mit Wohngebäuden des Krankenhauses bebaut. Die Fläche stellt somit Wohnbaufläche dar und hat einen diesbezüglichen Wert. Ein Erwerb zum Wert von Bauerwartungsland ist somit nicht möglich.

Die Vergabe von Bauflächen im sogenannten Einheimischenmodell auf dieser Fläche ist somit nicht möglich, da der Wert der Fläche hierfür wesentlich zu hoch ist.

Der Antrag von Frau Meier ist somit nicht durchführbar.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat beschließt:

Der Antrag von Frau Meier, auf Erwerb der Fläche von der Kliniken AG und dem Landkreis Berchtesgadener Land durch die Stadt Freilassing und ein Weiterverkauf der Fläche im Rahmen eines Einheimischenmodells ist aufgrund des vorhandenen Baurechtes und des dadurch bestehenden Werts der Fläche nicht möglich.

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