Investorenbehauptung:
Die bauliche Zukunft des Krankenhauses ist gesichert. Auf den sich im Besitz der Klinik befindlichen Grundstücken, im Süden des bestehenden Gebäudes, kann die bislang vorhandene Geschossfläche noch einmal beinahe verdoppelt werden. Das Wegenetz des grünen „Ruheraums“ der Klinik erweitert sich in den Matulusgarten.
Antwort AK:
Der Bauträger schlägt vor, die verbliebene Patientenwiese für eine Klinikerweiterung zu nutzen. Auf die Frage, wo die Patienten insbesondere die psychiatrischen Patienten, die besonders auf einen geschützten grünen Ruheraum angewiesen sind künftig spazierengehen sollen, erhielten wir die Antwort: „Das Wegenetz des „Matulusgartens“ sei so ausgerichtet, dass die Patienten künftig die Freiflächen der Wohnbebauung nutzen könnten. Welcher Patient will sich im Bademantel in den öffentlichen Raum begeben, und was sagen die Anwohner zu dieser Vermischung.
Investorenbehauptung:
Durch intensive Umplanungen wurde angeblich erreicht, dass ein Großteil des prägenden Baumbestands erhalten werden kann. Es sollen zwei Biotope integriert werden, die so gesichert sein sollen, dass dort keine Eingriffe aufgrund von Sicherungsmaßnahmen notwendig werden.
Antwort AK:
Zu den Umplanungen sahen sich die Bauträger gezwungen, nachdem der Bund Naturschutz und der Baumgutachter Wenisch eine kritische Stellungnahme verfasst haben. Trotzdem sollen nach wie vor 62 von 120 Bäumen gefällt werden. Es wurde nicht untersucht, inwieweit die restlichen Bäume, die mit dem Baumbestand, der vernichtet werden soll eine gewachsene Struktur bilden in ihrer Standfähigkeit gefährdet sind, weil die stabile Baumfront an der Wetterseite fehlen wird.
Darüber hinaus ist der Bestand der 7 gefundenen Fledermausarten bedroht, da sie für Aufzucht und Jagd eine Hofsituation brauchen, die mit den Bauten vernichtet wird.
Investorenbehauptung:
Der Bauträger behauptet, es bestünde ein Baurecht nach § 34 BauGB und der Bebauungsplan wurde gewählt, um zusammen mit Stadtrat und Stadtverwaltung die beste Lösung zu finden.
Antwort AK:
Ob der Bauherr auf der Fläche an der Matulusstraße auch ohne Bebauungsplan bauen dürfte, ist höchst unsicher.”
Für § 35 (Außenbereich) spricht jedenfalls die in der Praxis häufig angewandte Faustregel, wonach eine “Baulücke” jedenfalls dann nicht mehr angenommen werden kann, wenn die unbebaute Fläche etwa die Ausdehnung von mehr als drei der benachbarten Bebauungsstruktur entsprechenden Baugrundstücken hat.
Investorenbehauptung:
Der Lenkungskreis, der zur Umsetzung der ISEK-Ziele eingesetzt wurde, kommt zum Ergebnis, dass die Bebauung des Matulusgarten den Ergebnissen des ISEK-Prozesses entspricht.
Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, auch in diesem Bereich, ist eines der wichtigsten Ziele, die aus dem ISEK abgeleitet werden.
Antwort AK:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) hat 2012 eine ganze Reihe von Flächen in Freilassing ausdrücklich als „Potential Wohngebiet“ gekennzeichnet. Der ‘Matulusgarten’ gehört nicht zu diesen Flächen.”
Es ist ein Unterschied, ob man von allgemeinen Zielen spricht oder davon, ob ein konkretes Baugebiet vom ISEK als Potentiale für Wohngebiete beurteilt werden, der Matulusgarten aber gerade nicht. Es liegt also durchaus ein Widerspruch zum ISEK vor.