Hoch, höher, am höchsten…

Mit Berufung auf Wirtschaftlichkeit und längst als sozialschädlich nachgewiesener Nachverdichtung scheint es einen Wettbewerb zu geben...hoch, höher, am höchsten...dicht bebaut, noch dichter... wie sieht die Steigerung davon aus?

Ein “Klein-Neuperlach” in Freilassing?

Geschmäcker sind bekanntermaßen und aus gutem Grunde verschieden. Schönheit liegt zudem auch im Auge des Betrachters. 

Ein Meter hat aber nun mal einen Meter. 

"Factsheet" Höhenentwicklung...

Auch hier ist es erstmal wieder angebracht, diesen Begriff in die heimische Sprache zu bringen. Nehmen wir einfach mal “Datenblatt”, andere sagen auch “Tischvorlage”. Beide “Papiere” verfolgen die Absicht, teilweise hoch komplexe Zusammenhänge auf kleinstem Raum zu präsentieren. Bestenfalls mit dem Ergebnis dass jeder “Leser” so erschlagen ist von Schönheit und vermutlicher Inhaltsfestigkeit, dass man eben diesen Inhalt doch glatt als einzig geltende Wahrheit, wie vom Beratungsbüro gewünscht, nahtlos und ohne Nachfrage übernimmt.

Was will man mit dem "Factsheet" Höhenentwicklung am Matulusgarten eigentlich erreichen?

Der Gegenstand der Begierde, das ach so niedliche “Leuchtturmprojekt” soll beim Leser eben genau “so” rüberkommen. NIEDLICH.

Aber, ein Meter, bleibt ein Meter.

Vergrößert man die auf dem Server der Investoren liegende pdf-Datei so, dass man die Maße auch lesen kann, kann man beispielhaft am Haus 3 Matulusgarten 13,70 m also höchstes Maß über Null herauslesen.

Welchen Sinn hat eigentlich die "Einfassung" des "Leuchtturmprojektes"

Schön mittig platziert ist eben Haus 3 – “Leuchtturmprojekt”. Links davon platziert man ein Höhenprofil vom SOLITÄR Krankenhaus, rechts davon den Wohnkomplex Petersweg, eine anerkannte Bausünde aus den siebziger Jahren.

Sinn und Zweck dieses “Factsheets” ist nicht, den Bürgerinnen und Bürgern die absolute Länge von 13,7 m zu erläutern.

Ziel ist wohl vielmehr, die planerische Gier hinter vermeintlich passenden Proportionen zu “verschleiern”.

Im “Factsheet” heißt es, die Tagespflege und insbesondere die “vorgesehenen” hohen “Qualitätsstandards” des “Leuchtturmprojekts” würden die hier deutlich höhere Geschosshöhe gegenüber den bei Otto Normalverbraucher üblichen durchschnittlichen 2,5 m Geschoßhöhe “notwendig” machen.

Muss man das jetzt so verstehen, dass bisher in Freilassing von allen anderen Investoren qualitätsminderer “Schrott” gebaut worden ist?

Ein großes Problem des gesamten "Leuchtturmprojektes" ist die Lage des Grundstücks

Ziemlich genau 1,5 km außerhalb des Stadtzentrums soll mit Hilfe dieser “Factsheet”-Argumentation der Boden bereitet werden für eine weiter wachsende “Beton-Goldgrube” der Investoren. Dies muss mit allen Tricks und unter Anwendung von legalen aber nicht immer legitimen Mitteln versucht werden. Hier soll Baurecht in weit überhöhtem Maß durchgesetzt werden. Die Stoßrichtung der Investoren wird ja auch nicht mehr verschwiegen, nächstes Ziel ist wohl, diese praktischen Grundstücke weit außerhalb der Stadt und weit außerhalb des jederzeit bebaubaren Maisackers Sonnenfeld soll in eine Goldgrube verwandelt werden. Infrastrukturkosten, Kindergärten, Schulen, das zählt alles nichts, zahlt für dieses unkontrollierte und unangepasste Wachstum letztendlich doch nur einer. Der Freilassinger Bürger.

Ist bei der Abwägung von "Gebäudehöhen" die Heranziehung von SOLTIÄRBAUTEN zulässig?

NEIN

Was haben die Geschoß- und Gebäudehöhen damit zu tun?

Normale lichte (netto) Geschoßhöhen liegen heute üblicherweise bei 2,5 m. Dies auch aus Gründen des ökonomischen Umgangs mit Baustoffen. Höhere Geschoßhöhen treiben natürlich Materialaufwand und Preis.

Brutto-Geschoßhöhen bewegen sich somit in einer Größenordnung von 2,9 m/Geschoß.

Die Wandhöhe wäre dann bei drei Vollgeschoßen bei üblicher Bauweise also 8,7 m, bei viergeschossiger Bauweise dann 11,6 m. 

“Leuchtturmprojekt” Haus 3 – lt. “Factsheet” 13,7 m.

Etwas Satire darf schon sein...

Die Silhouette bzw. das “Dachprofil” von München dürfte den meisten Lesern wohl bekannt sein.

Das hier laufende Komödienstück “Leuchtturmprojekt” übertragen auf München wäre wohl so zu sehen. 

Ein guter Planer zieht mit Hilfe eines noch besseren Beraterbüros eine direkte Linie von den Turmspitzen der beiden SOLITÄRE Frauenkirche zum Olympiaturm. 

Und jegliches Grundstück kann, nimmt man die beim Freilassinger “Leuchtturmprojekt” in Anspruch genommene “Interpretation” Höhenentwicklung Matulusgarten als angeblich so sichere Rechtsgrundlage her, mit Baurecht bis zum erreichen dieser gedachten Linie zwischen den Turmspitzen der Frauenkirche und des Olympiaturms bebaut werden.

Nur weiß auch jeder, dass München eben aus gutem Grund eben NICHT so bebaut wird bzw. bebaut worden ist. 

Hier in Freilassing wird letztendlich, so die Freilassinger Bürgerinnen und Bürger diesem “Leuchtturmprojekt” nicht die rote Karte zeigen, das Verwaltungsgericht eine Entscheidung treffen müssen. 

Nachtleben im Matulusgarten – Natur pur

Zu den Fledermäusen

Im Matuluswald tummeln sich bis zu 7 verschiedene Fledermausarten am Himmel. Einige ziehen hier sogar ihre Jungen in einer Wochenstube auf. Andere Arten überwintern hier sogar.

Zum Fledermausdetektor

Mit dem Fledermausdetektor kann man die Rufe der Fledermäuse im Ultraschallberiech sichtbar machen, speichern und anhand der Sonagramme die Art bestimmen.

Alte Riesen im Matulusgarten

Der Matulusgarten – ein Energiekonzept für die Zukunft

So die Überschrift auf bgland24 zu Ankündigung eines "Zukunftskonzepts" für das "Leuchtturmprojekt"

Das “Zukunftskonzept” ist nüchtern betrachtet nur in einem Bereich ein solches. Und zwar in Hinblick auf die Nutzung der Sonnenenergie, wobei die “Leuchtturm-Architektur” der Dächer der einzeln stehenden Häuser die Nutzung der Sonnenenergie verhindert. Die Verwendung entsprechend moderner wie zeitgemäßer PV-Dacheindeckung auf diesen Gebäuden wird NICHT in Betracht gezogen. Somit bleibt es wohl bei 85 kWp Leistung durch Sonnenenergie. Anlässlich der eigentlich zur Verfügung stehenden Dachfläche eher die berühmten “Peanuts”.

Ansonsten soll wohl nach aktuellem Auskunftsstand ein BHKW auf Biogas-Basis die Hauptlast tragen. Biogas wurde im Beitrag “Biogas – wie “bio” ist eigentlich “Bio”-Gas bereits näher erläutert.

“Bio”-Gas ist hoch subventioniert. “Bio”-Gas ist viel, ehrlich Bio ist es nicht.

Wer ist beim "Leuchtturmprojekt" zuständig für derartige Werbesprüche?

Man kann der Pressemeldung auf bgland24.de folgendes entnehmen:

Es handelt sich um ein Pressemitteilung einer gewissen Hendricks & Schwarz GmbH mit Sitz in München. Die Öffentlichkeitsarbeit in Sachen “Leuchtturmprojekt” wird also nicht von den Investoren geleistet. Nein, nach ein paar Sekunden Recherche, landet man bei einer hochprofessionellen Agentur die für ganz  interessante “Zielsetzungen” zuständig ist. 

 

Öffentlicher SektorPrivater Sektor
Business ProtectionAbsicherung von
Projekten
Begleitung in
Krisensituationen
Business
Development
Entwicklung von
Neugeschäft
Flankierung von
Investitionen und
Transaktionen

Die Firma leistet laut eigener Homepage einen Beitrag zur Absicherung von bestehenden oder geplanten Aktivitäten ihrer Mandanten, z.B. bei Infrastrukturvorhaben, Großprojekten (“Leuchtturmprojekten”) sowie in Krisensituationen.

Ferner unterstützt die Firma ihre Mandanten bei der Entwicklung von Neugeschäft, insbesondere mit dem Öffentlichen Sektor, und bei erfolgskritischen Transaktionen, wie Investitionsvorhaben und M&A-Deals (Business Development”

Mit wem hat sich das Bürgerbegehren hier den "angelegt"?

Als im Zentrum ihrer Leistungen stehend ist “Business Protection” anzusehen. 

Auf Deutsch würde man wohl sagen “Unternehmensschutz”. Aber das würde nicht so interessant klingen.

Nicht die Rede ist in der Übersetzung des Begriffs von Bürgerinnen- und Bürgerschutz oder auch Naturschutz.

Gibt es in Freilassing raue Winde?

Denn genau hiergegen sollen die bestehenden oder geplanten Vorhaben der Mandanten “geschützt” werden. Weiters soll die “Reputation” des aktiven Managements relevanter “Stakeholder” geschützt werden. Auch hier könnte man schlicht und einfach das heimische Wort Teilhaber verwenden, dies wäre aber wohl nicht so ehrfurchtsgebietend.

Wie werden die strategischen Geschäftsinteressen der Mandanten vertreten?

Dies funktioniert ganz einfach:

Besonders verwiesen wird auf die langjährige Expertise bei der Realisierung von Infrastrukturvorhaben und Großprojekten (“Leuchtturmprojekten”) im gewerblichen wie im privaten Bereich.

..bei Protesten von Bürgerinitiativen und Kampagnen von NGO's

Es scheint um sehr viel zu gehen. Welche Reputation noch kaputt gehen könnte ist eine gute Frage. hier würde sich vielleicht der Beitrag “Ein unanständiges Geschäft?” empfehlen.

Um einen Überblick über die hier angelegte Strategie zu bekommen sind weitere Artikel sind empfehlenswert:

Alle diese Artikel können Sie über die rechte Artikel/Beitragsspalte direkt aufrufen.

Bilden Sie sich selbst eine Meinung über die offensichtlichen Zusammenhänge und Vorgänge. 

Wen(n) der Landkreis bestimmt!

Selbstbewusst statt fremdbestimmt!

Wenn jemand in Freilassing etwas bauen möchte, dann geht er zuerst zur Stadt und gibt an, was er denn zu bauen gedenkt. Und wenn es auch nur ein Carport oder ein Dachausbau ist: Was hier wo gebaut wird, entscheiden die Stadt Freilassing und auch der Stadtrat.

Es geht aber offenbar auch anders. Da besitzt jemand ein wirklich schön gelegenes Grundstück und will es verkaufen. Er schreibt dies aus und verpflichtet den Käufer, darauf eine dichte Wohnbebauung zu erstellen – auch wenn sich der Verkäufer gar nicht sicher ist, ob es auf dem ganzen Grundstück auch Baurecht gibt.

Die Fläche ist als Fläche für den Gemeindebedarf, also für Freilassings Bedürfnisse im Flächennutzungsplan vorgesehen.
Aber der Verkäufer ist hier der Landkreis zusammen mit den Kliniken Südostbayern, die zum Teil auch dem Landkreis gehören. Und das ändert alles!!!

Das Gemeinschaftsunternehmen der österreichischen Firma Hillebrand und der bayerischen Baufirma Schmölzl, gewinnt die Ausschreibung und bekommt das Grundstück: Viele Wohnungen sollen darauf gebaut werden!

Gerade weil der Landkreis/Kreistag verkauft, sagt die Stadtverwaltung ohne Berücksichtigung des Stadtrats Unterstützung zu, obwohl die Bebauung nicht der Umgebung entspricht. Eine dichte, 4-stöckige Bebauung in einer von Ein- und Zweifamilienhäusern dominierten Gegend und das, obwohl auf dem Grundstück alter Baumbestand ist und es direkt an eines der wenigen verbliebenen Baudenkmälern, der Heilingbrunner Villa, grenzt.

Als unter Bürgern und Stadträten über diese Missachtung des Stadtrates Unmut aufkeimt, versucht der Kreistagsabge-ordnete der Grünen, Dr. Bernhard Zimmer, mit folgenden Worten zu beschwichtigen: „Nicht der Landrat hat dies den Freilassingern eingebrockt, sondern Euer Bürgermeister.“ (Pressemeldung der Partei „Die Grünen“ vom 7.7.2018).

Das Grundstück war eine Gabe der Heilingbrunner Schwestern an die Stadt Freilassing mit der Bedingung, das Grundstück für den Aufbau des Krankenhauses zu nutzen. Von der Stadt wurde dieses Grundstück an den Landkreis übertragen.

In der Folge wurde der Stadtrat bearbeitet, das Projekt wiederholt im Stadtrat werbewirksam vom Investor erläutert und von der Verwaltung empfohlen. Die sogenannte Bürgerbeteiligung fand im Juni 2018 in Form einer Informationsveranstaltung statt. Bürgerbeteiligung hat es im eigentlichen Sinne nie gegeben!

Aber vor allem der Ex-Bürgermeister war voll des Lobes in speziell erschienenen Pressemeldungen. Man fuhr sogar einige Mitglieder des Stadtrats zu einer Veranstaltung des österreichischen Investors nach Zell am See, um sich von ihm „inspirieren zu lassen“. Der Stadtrat entschied sich für das Projekt.

Ex-Bürgermeister Flatscher ließ noch vor der Stadtratssitzung zum Bürgerbegehren gegen den Matulusgarten kurzfristig eine Sitzung anberaumen, damit der Investor erneut das Projekt und Argumente für das Projekt präsentieren konnte, denn man wollte ein Ratsbegehren durchsetzen: Eine fragwürdige Entscheidung!

So etwas geht nur, wenn sich die Stadt vom Landkreis vorschreiben lässt, wie in Freilassing zu bauen ist und die Verwaltung mitspielt. Und wenn das funktioniert, dann ist das nur der Anfang. Denn der Landkreis hat noch mehr Grund-stücke in der Stadt. Das ist keine Drohung sondern nur eine Feststellung.

Zur Zeit der Entscheidung des Verkaufs saßen unter anderem auch Herr Schmölzl und der Ex-Bürgermeister Flatscher im Kreisrat.

So nicht!

Die Regeln der Selbstverwaltung sagen, dass der Stadtrat und nicht irgendeine andere Stelle die Rahmen-bedingungen setzt. Dies ist ausdrücklich nicht die Befugnis der Freilassinger Stadtverwaltung oder gar der Investoren. Dieses grundlegende Element unserer Demokratie ist beim Projekt Matulusgarten mehrfach missachtet worden!

Am 19. Juli hat deshalb der Bürger als oberster Souverän die Gelegenheit, ein unentschuldbares Versäumnis zu korrigieren.

 

Nein zur Fremdbestimmung - stimmen Sie bitte gegen den "Matulusgarten" und für die Selbstbestimmung!

Wenn der Landkreis bestimmt
Wenn der Landkreis bestimmt - Stimmzettel

Leserbriefe…so sie in der Heimatzeitung abgedruckt werden…

Man sollte um jede Initiative froh sein.

Dieser Meinung ist im Freilassinger Anzeiger Herr Benno Kittl, Bayerisch Gmain.

"Fakt" zur Täuschung - LB Kittl - FA vom 27.06.2020

Antwort von Wolfgang Ahollinger an Herrn Benno Kittl:

Wir Freilassinger sollten um jede Schnapsidee, die aus Bayerisch Gmain kommt, froh sein und auf Knien unseren neuen Göttern Schmölzl und Hillebrand danken für die letzten Aufrechten und Unbestechlichen, welche sie aus Bayerisch Gmain zu uns geschickt haben. 

Während wir uns hier in unserer Stadt vergeblich mühen einen Kompromiss für eine zukunftsfähige Stadt zu finden und viel Geld für ISEK und jede Menge Gutachten, Gelumpe und Zeugs ausgeben, wurde im gottbegnadeten Bayerisch Gmain bereits die Lösung für all unsere Probleme ersonnen: 

Wohlan, Freilassinger, reißet nieder all eure alten Häuser, Bäume und Bauernhöfe, bauet darauf Straßen, Parkhäuser und Betonschachteln und tretet ein ins Euregio-Himmelreich der Salzburger Vorstadt….usw….amen.

Wolfgang Ahollinger – Freilassing

Großprojekte und Freilassing?

Herr Benno Kittl ist also der bescheidenen Meinung, als wohnhaft in Bayerisch Gmain, dort ist auch der Sitz der Matulus Garten GmbH, dass man in Freilassing nicht genug betonieren kann.

Zum besseren Verständnis sollte man vielleicht auf den Artikel “Pietätslos”: Scharfe Kritik an Baustelle neben dem Friedhof, eingehen.

Der Bayerisch Gmainer, der in Freilassing ein Haus besitzt findet es kurz gesagt unsäglich, dass neben der letzten Ruhestätte seiner Eltern überhaupt etwas gebaut wird.

Denn sich selbst, seine Ruhe und die seiner Eltern findet er doch tatsächlich in pietätloser Art und Weise durch Baustelle und dann dort stehende Häuser wohl mitsamt dort entstehendem Kindergeschrei, eingeschränkt.

Für ihn völlig egal ist, dass vielleicht Luftlinie 300 m weiter viele, IN Freilassing WOHNENDE Mitbürgerinnen und Mitbürger schwere Bedenken haben wegen der anstehenden Vernichtung eines gewachsenen Biotops obwohl es genug Maisacker in der Innenstadt zur Bebauung gäbe, ganz nebenbei könnte es auch noch sein, dass sich die selben Bürgerinnen und Bürger doch auch in ihrer Ruhe gestört fühlen könnten. Und das auch noch in lebendem, sprich hörendem Zustand.

Es ist schon sehr seltsam, alle guten Ratschläge kommen aus Bayerisch Gmain. Einem Dorf, in dem seit jeher der Neubau einer Hundehütte zum Politikum wird. 

Behauptungen und sog. “Fakten”

20200627 Werbebroschüre Matulusgarten - Fakt ISEK

Lenkungskreis ISEK und Matulusgarten

In der Werbebroschüre “Matulusgarten” vom 07.06.2020 wurde diese Gegenüberstellung Behauptung ./. Fakt erst an Stelle vier abgedruckt. Als “Fakt” wird in den Raum gestellt, dass die Lenkungsgruppe des ISEK die Bebauung eines Bereiches den das ISEK ausdrücklich von Bebauung ausgenommen hat, für gut befindet.

Wie kann es zu so einer Abweichung der Meinung Weniger in der Lenkungsgruppe vom gedruckten ISEK-Text kommen?

Wurde da vielleicht ein klein wenig “gelenkt?”

Kann man Vertrauen in die "Investoren-Fakten" haben?

Lenkungsgruppe ISEK - Keine Bedenken gegen Matulusgarten - 20200305 RTgB

Im Freilassinger Anzeiger vom 05.03.2020 wird berichtet, dass  Herr S., die Ergebnisse der Sitzung des Lenkungsausschusses vom 16.11.2019 zur Kenntnis gab.

Der fünfte und letzte Punkt bezog sich auf die Bebauung des Areals in der Nähe des Krankenhauses. Hierzu heißt es wörtlich zitiert:

„Die Lenkungsgruppe stellt fest, dass die Entwicklung an der Matulusstraße den Zielen des ISEK nicht widerspricht.“

Herr S. führte weiter aus, dass das Gelände bereits mit dem Schwesternwohnheim bebaut und daher für eine weitere Verdichtung geeignet sei. Auch Interessenskonflikte zwischen Patienten und künftigen Bewohnern habe man nicht erkennen können. Zudem
bestehe ohnehin Baurecht. − fre

Glaubwürdigkeit der "Investoren-Fakten"

Um die Glaubwürdigkeit der “Investoren-Fakten” neutral beurteilen zu können, ist es wohl sehr wichtig, die dem Stadtrat vortragende Person, Herrn S. näher zu betrachten:

Gibt es Interessenkonflikte?

Architekt: Herr S.

Bauherr: Habitat GmbH

Bauort: Fürstaller Gasse 36 – Salzburg

Architekt: Herr S.

Bauherr: Habitat GmbH

Bauort: Elisabethkai 58 – 60 – Salzburg

Die oben angeführten Projekte sind laut Quellenangabe:                                              1: Projektseite Fürstaller Gasse 36 – Salzburg                                                                2: Projektseite Motel One Mirabell – Salzburg                                                                 In beiden Fällen handelt es sich beim Bauherren um eine gewisse “Habitat Wohnbau GmbH”

Wer steht hinter der "Habitat Wohnbau GmbH"?

Fakt ist:

Eine Etappe auf dem Weg zum Ratsgebehren...

Die Bürgerinnen und Bürger von Freilassing sollten bei diesem “Leuchtturmprojekt” eines nicht vergessen. Der Stadtrat hat bisher in keiner Form sein eigenes “Ratsbegehren” vertreten. Möglich gemacht wurde dieses Ratsbegehren aber auch durch die Stellungnahme des ISEK-Lenkungsausschusses welche diametral andere Aussagen getroffen hat als diese bereits seit Jahren schriftlich im ISEK festgelegt sind. 

Glaubwürdigkeit dieses "Fakts" und auch der anderen "Fakten"

Fakt ist, dass es im ISEK-Lenkungsausschuss zu einer Meinungsbildung pro “Leuchtturmprojekt” Matulusgarten gekommen ist.

Fakt ist auch, dass diese Stellungnahme des ISEK-Lenkungsausschusses von einem Architekten vorgetragen wurde, der ganz offensichtlich in engerer Beziehung zu mindestens einem der Investoren steht.

"Den Gegnern ist kein Mittel zu billig!"

So titelt der Leserbrief des Herrn Bernhard Thomele ein paar Tage nach dem Vortrag seines Kollegen Herrn S. vor dem Freilassinger Stadtrat. Ja, Kollege. 

Interessant zu wissen ist hierbei auch, dass Herr Thomele vor langer Zeit auch mal in Diensten der Stadt stand ohne in der Verwaltung wirklich Fuß fassen zu können. 

Allerdings trägt sein Leserbrief durchaus dazu bei, seine eigene Überschrift, wonach den Gegnern kein Mittel zu “billig” sei, auf die Stadtverwaltung und die Investoren zurückfällt.

Mögen sich die Freilassinger Bürgerinnen und Bürger unter Kenntnis DIESER Fakten selbst eine Meinung darüber bilden, inwieweit auch die anderen “Fakten” der Investoren wirklich als eben solche zu werten sind.

Den Gegnern ist kein Mittel zu billig - 20200309 RTgB LB Thomele

“Fakten” zum Bürgerbegehren…

"Wir brauchen Ihre Unterstützung"

…diese “Bitte” der Investoren ist auf der Rückseite des neuesten Werbeflyers, ausgerollt in Freilassing am 27.06.2020, abgedruckt.

"Ratsbegehren" oder vielmehr ein Hillebrand-Schmölzl-Begehren?

Eigentlich möchte man als Bürgerin und Bürger der Stadt Freilassing doch meinen, dass das “Ratsbegehren” doch auch vom “Rat”, also dem Stadtrat, beworben und vertreten werden würde.

Freilassinger Stadtrat bewirbt sein eigenes Ratsbegehren NICHT!

20200627 Werbebroschüre Matulusgarten - Titel

Oben sieht man die Titelzeile des jüngsten Werbeprospektes zum “Ratsbegehren”. NEIN, wenn man noch weitere Fragen zum “Ratsbegehren” hätte, möge man sich doch vertrauensvoll an die “Matulus Garten GmbH” in Bayerisch Gmain wenden. 

Noch klarer kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorführen, dass die Stadtpolitik zu diesem Thema schlicht fremdbestimmt wird.

Nicht in der Münchener Straße 15, 83395 Freilassing wird die Stadtpolitik gemacht oder vertreten. Dies findet zum Thema Ratsbegehren statt im Wappachweg 27, 83457 Bayerisch Gmain.

Das ist auch der Firmensitz, wo wohl auch zum Nachteil des Freilassinger Stadtsäckels  mögliche Gewerbesteuern u.a. “abbleiben” werden. 

Dies ist auch eine Art der interkommunalen Zusammenarbeit. In Freilassing wird gebaut ohne dass sich die Investoren an den Infrastrukturkosten beteiligen, und mit den eigentlich in Freilassing fälligen Gewerbesteuern werden dann in Bayerisch Gmain neue Kindergärten gebaut…..Ironie aus…

Fakten die bereits auf der Seite erklärt sind...

20200627 Werbebroschüre Matulusgarten - Fakt BauGB 34
20200627 Werbebroschüre Matulusgarten - Fakt Natur

Zum Baugesetzbuch und der Interpretation des BauGB § 34 ist es müßig noch etwas zu sagen, dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das VG München übernehmen…

Umplanungen...die x-te Fassung...

Man redet mittlerweile von der 18ten Umplanung? So genau weiß das keiner, da ja im Grunde keine wirklich “Umplanung” sichtbar ist. Was aber massiven negativen Einfluss auf das störende “Grünzeug” haben wird, ist die Tiefgarage. 

Tiefgarage - Schnitt - zweistöckig

Wie von Besuchern des “Dialog-Büros” berichtet wird, wird nur sehr defensiv die Tatsache zugegeben, dass es doch eine zweistöckige Tiefgarage geben wird. 

Woran mag das liegen? Weil die Planer genau wissen, dass ein derartiger “Tiefgang” das Problem des Bewuchses bestenfalls von alleine löst?

Biogas – wie “bio” ist eigentlich “Bio”-Gas?

Ist "Bio"-Gas sinnvoll? Oder eher ein völlig aus dem Ruder gelaufener Subventionswahnsinn?

Mais! Die Cashcow des modernen "Energiewirts" oder subventioniertes Problem der Lebensmittelerzeugung?

Nach aktuellem Stand soll wohl tatsächlich mit “Bio”-Gas geheizt und Strom erzeugt werden. Daneben wird es etwas Photovoltaik geben, zählt man die Anzahl der Solar-Panels so dürfte die erzeugte Spitzenleistung bei ca. 80-85 kWp liegen. 

Warum die anderen Dächer nicht genutzt werden ist fraglich, gibt es doch heut bereits PV-Elemente die als Dachhaut genutzt werden können.

Na gut, vielleicht ist das “Leuchtturmprojekt” noch nicht so ganz auf der Höhe der technischen Zeit.

Wie viel Fläche benötigt die Erzeugung von Biogas?

Unbestritten ist unter Fachleuten und auch unter Landwirten die ihre Seele noch nicht an den Energiemais verkauft haben die Tatsache, dass es sich bei “Bio”-Gas um eine Energieart handelt, die gegenüber ihrer Ursprungsidee der Gülleverwertung und der Entlastung von Landwirten um eben Gülle und Mist, den Boden jeder Vernunft verlassen hat.

Neben diversen, immer wieder auftretenden Unfällen bis hin zu massiven Fischsterben stellt sich insbesondere die Frage, wieviel Grund und Boden durch den höchst aggressiven Maisanbau “drauf” geht.

Zahlen und Fakten:

Über den oben genannten Link finden Sie hervorragende Informationen zu diesem Thema. Es handelt sich um offizielle Zahlen des Baden-Württembergischen Statistischen Landesamtes.

Es braucht sich niemand am Datum der Veröffentlichung zu stören. Da der Wahnsinn Methode hat, ist die Situation seither noch mehr eskaliert.

Grundstücksverkauf ./. Krankenhauserweiterung

Das mit Zweckbindung an die Stadt Freilassing gegangene Grundstück kann ja bebaut werden, weil ja auf dem Krankenhausgrundstück selbst ja noch genug Fläche für eine Erweiterung da ist!

Dies ist eine Kernaussage in den Verkaufsgesprächen im sog. “Dialog- und Informationsladen” um dem Argument des unanständigen Grundstücksverkaufs den Boden zu entziehen.

Krankenhauskapelle versetzen?

Besuchern des o.g. Ladens wird folgendes mit auf den Weg gegeben:

Die (geschenkten und zweckgebundenen) Grundstücke könnten jederzeit bebaut werden, da das Krankenhaus Freilassing ja trotzdem jederzeit Richtung Süden erweiterte werden könne. Hierfür habe sich der Bauträger ja auch schon entsprechende Gedanken gemacht, er hätte auch schon erste Zeichnungen angefertigt.

Das muss man sich wirklich "auf der Zunge zergehen" lassen!

Der Investor bekommt ein geschenktes aber zweckgebundes Grundstück in die Hände.

Darauf befinden sich Gebäude, wenn auch ziemlich marode, die man sanieren kann – oder auch nicht – die aber auf alle Fälle binnen kürzester Zeit im Rahmen von Ersatzbauten auf den bereits genutzten Flächen, für günstigen Wohnraum genutzt werden könnten. Dies wäre eine Wiederkehr der guten alten Betriebswohnungen.

Ein Werbeargument der “Leuchtturmprojekt-Träger” ist  ja auch, dass “günstiger” Wohnraum, auch für Krankenhauspersonal geschaffen werden soll.

Der schnellste Weg im Baurecht wäre aber nicht ein langes Bauverfahren mit allen Widrigkeiten.

Das einfachste Verfahren wäre, schlicht und einfach zu sanieren, oder wenn tatsächlich eine Sanierung nicht möglich wäre – was Fachleute ausschließen – Ersatzbauten hinzustellen. Dies ist im Baurecht die schnellste und einfachste Variante.  

Die Wiese vor der Haustüre verkaufen um dann in den eigenen Garten zu bauen?

Sollten sich es die Grünen mit ihrem im Entwurf befindlichen Grundsatzprogramm in die nächste Bundesregierung schaffen, nach neuesten Zahlen aus dieser Woche ist das sehr wahrscheinlich, würde der bereits in einem eigenen Beitrag beleuchtete Anspruch auf qualitativ hochwertige Versorgung und Änderung der Fallpauschale und so weiter schlicht ad absurdum geführt.

Im Jahre 2020/21 verscherbelt man ein Vorbehaltsgrundstück zum Zwecke des Geldmachens auf höchstem Niveau um dann ggf. 2022 unter einer neuen Bundesregierung händeringend nach Erweiterungsmöglichkeiten für Krankenhäuser wie Freilassing zu suchen. 

Aber wie sagt der Investor? Macht nix, wir bauen dann in den Garten und wenn die Kapelle im Weg umgeht…dann machen wir es wie die Amerikaner…versetzen an den nächsten Standort.

Das erstaunliche zu dem Thema ist allerdings eher, dass hier der Investor das Sagen hat. Und wohl nur der Investor. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die verantwortlichen Verkäufer, der Landkreis und die Kliniken wären auf Tauchstation….

Grüne stellen Entwurf für Grundsatzprogramm vor

Der Grünen-Bundesvorstand hat am Freitag den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm der Partei vorgelegt. Darin fordern sie ein Ende des fossilen Zeitalters und mehr soziale Gerechtigkeit.

Eine Forderung der Grünen im Entwurf zum neuen Grundsatzprogramm geht unter anderem um Gesundheitsvorsorge und soziale Sicherheit. 

Hierzu heißt es näher:

"Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung müsse garantiert werden"

“Gesundheit und Pflege sind zentrale Pfeiler der Daseinsvororge!”

Dies heben die “Bundes-Grünen” ausdrücklich hervor.

“Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung” müsse GARANTIERT werden. 

Ausdrücklich wenden sich die Grünen gegen eine “Kommerzialisierung” des Gesundheitswesens. Diese bereits durchgeführte Kommerzialisierung einer Einrichtung der Daseinsvorsorge habe zu “Fehlanreizen, erzwungener Kostenersparnis zulasten der Versorgungssicherheit und zu einer falschen Verteilung der Gelder geführt. “

Das geltende System der Fallpauschalen müsse reformiert und um eine strukturelle Finanzierung der Krankenhäuser ergänzt werden. 

Diese Einsichten haben die Grünen in den Entwurf des künftigen Grundsatzpapiers der Grünen geschrieben. 

Haben Annalena Baerbock und Robert Habeck den Freilassinger Grünen irgendetwas voraus?

Bei den beiden handelt es sich bekanntermaßen um die Bundesvorsitzenden der Grünen. Ebenso ist bekannt, dass sie als Parteivorsitzende ihre Partei in die nächste Bundesregierung ab 2021 führen wollen.

Wie aber stehen die Freilassinger Grünen zum “Leuchtturmprojekt”, lässt sich die Sicht der Grünen-Untergliederung OV Freilassing in Einklang bringen mit dem Entwurf des Partei-Grundsatzprogrammes?

Dem ist definitiv nicht so. Es gibt außer dem Entwurf des Grundsatzprogrammes noch viele andere, für Grüne sehr gute Gründe, das “Leuchtturmprojekt” an diesem Standort schnellstmöglich zu beenden. 

Von Anbeginne des Projekts allerdings, zählen die Grünen zu den vehementesten Verfechtern der Investoren-Interessen. 

Sind diese durchaus akzeptablen Wahlziele nur Show?

Auch wenn sich die Freilassinger Grünen-Stadträte über die ganze Laufzeit des Projektes ausdrücklich den Interessen der Investoren verschrieben haben, können Grüne-Wähler am 19.07.2020 gegen das “Leuchtturmprojekt” welches alles andere als ein solches ist, stimmen, damit stimmen sie gleichzeitig für ein zukunftsfähiges Krankenhauskonzept.

Es ist längst an der Zeit, verschiedene Mittel der Daseinsvorsorge dem Kommerz wieder zu entreißen.

Nicht nur im Krankenhauswesen wurde der Beweis angetreten, dass der Kommerz nicht immer besser sein muss….