Leserbrief FA vom 08.08.2020
Ein Ergebnis – zwei Lesarten?
Für das Ergebnis des Bürgerbegehrens gegen den „Matulusgarten“ kann es nur eine „Lesart“ geben. Und zwar die Lesart der Demokratie und deren ungeschriebenen Gesetze. An der politischen 2/3-Mehrheits-Entscheidung der Freilassinger Bürgerinnen und Bürger gegen den „Matulusgarten“ ändert das nicht erreichte Quorum gar nichts. Ein Überspringen der vom bayerischen Gesetzgeber willkürlich gesetzten 20 %-Quorums-Marke (in anderen Bundesländern gibt es kein Quorum oder deutliche niedrigere) hätte als zusätzliche Wirkung ohnehin nur ein Jahr Sperre bedeutet.
Die Stadträte Rilling und Hartmann verweigern den demokratischen Grundkonsens. Die Mehrheit entscheidet. Und die Mehrheit hat entschieden. Und zwar mit 65,5 % gegen 34,5 %. Es sei daran erinnert, dass das deutsche Grundgesetz nach Art. 79 (1) bis (3) nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden kann. Von einem Quorum ist in diesem GG-Artikel soweit ersichtlich, nicht die Rede.
Wenn von den Entscheidungsträgern etwas zu akzeptieren ist, ist dies das politische Ergebnis des Bürgerbegehrens. Denn würde man der „Lesart Rilling-Hartmann“ folgen, müsste man folgerichtig wie zwangsläufig auch die Legitimation von Bürgermeister und Stadträten in Frage stellen. Denn eine Wahlbeteiligung von lediglich 44,5 % ergibt auch eine schweigende Mehrheit von 55,5 %.
Da könnte doch schnell ein Investor kommen, und politische Entscheidungen mit Berufung auf die schweigende Mehrheit in Frage stellen. Wollen wir das wirklich Frau Rilling, Herr Hartmann? Oder sind die Grundwerte unserer Demokratie ohnehin Schall und Rauch für Sie? Man könnte das fast meinen, ist es dem dritten BGM von Freilassing doch völlig egal, ohne Schutzmaske geschlossene Räume in Anwesenheit Dritter zu betreten.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger kann es nur zwei Forderungen geben. Politisches Ergebnis des Bürgerbegehrens beachten und die als Lobbyisten für das Bauvorhaben aufgetretenen Stadträte von jeder weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauvorhaben ausschließen. Die rechtliche Begründung dafür dürfte sich im Beschluss zum Ausschluss von Julia Albrecht finden.
Um jedes „Lobbyisten-Gschmäckle“ in Hinblick auf weitere Beschlüsse zum „Matulusgarten“ auszuschließen ist eben dieser Ausschluss von derartigen Beschlüssen neu zu beantragen für Frau Rilling sowie die Herren Schneider, Fürle und Hartmann. Frau Albrecht sollte als maßgebliche Führungsfigur des Bürgerbegehrens bezüglich „Matulusgarten“ ebenfalls „aus dem Rennen“ genommen werden.
Wolfgang Wagner, 83395 Freilassing